Cannabis wird von der Liste der gefährlichsten Drogen gestrichen – Hanfjournal

Cannabis wird von der Liste der gefährlichsten Drogen gestrichen – Hanfjournal

Echter „Change“ ist wirklich schwierig. Anslinger-Nixon-Ehrlichmann (und ihre Prohibitionisten-Helfers-Helfer-Erben) haben Jahrzehnte gebraucht, das „System Prohibition“ aufzubauen. Der sogenannte „Drogenkrieg“ war und ist „die“ globale strategische Gelddruckmachine und ein geopolitisches Machtinstrument. Ein wahnsinniges Perpetuum Mobile von Tod, Leid, Unrecht und, Riesenprofiten der Prohibitionsnutznieser…

@WIR hier müssen uns in den „Niederungen“ der künstlich erschaffenen Kriminalisierung herumärgern, während Pharmariesen und Geldwäscher (also die Besitzernetzwerke der Strukturen weltweit) wie „Dagobert Ducks“ im Goldstaub schwimmen gehen – und wir von der Justiz und der „ULTIMA RATIO“ den Arsch versohlt kriegen! Während die Polizei hilft (ohne es zu ahnen?) der sogenannten „OK“ (TOO BIG TO FAIL/JAIL) die Profite des damit erschaffenen Schwarzmarktes zu maximieren.

„https://diehanfinitiative.de/index.php/prohibition/13-banken-und-oder-kriege“

Und der sogenannte „Kiffer“ oder die „Kifferin“, wie sie sich auch noch selbst nennen, ist 70 Jahre epigenetisch auf „Kopf runter und sillhalten“ programmiert? Zumindest erscheint es mir manchmal so. 😀 Deshalb ist Aktion – parteiübergreifend – angesagt.

Die Konservativen dürfen das wichtige Zukunftsthema der Wieder-Legalisierung von Hanf (und seine Möglichkeiten) für die Zukunft unserer Kinder und Enkel – „Hanf auf die Felder – Rettet die Wälder“ – nicht den Linken, den Grünen oder der FDP und schon gar nicht der AFD (alleine) überlassen. Dazu braucht es AnführerInnen mit sehr viel Rückgrad. 😀

Wenn sie sich auf Jahre die absolute Mehrheit sichern wollen, müssen sie nur „legalisieren“, also das Prohibitionsverbrechen und den Unrechtsvertrag „Einheitsabkommen“ kündigen. Wie man Verträge ganz easy kündigt, zeigte erst kürzlich ein US-Präsident. Es geht also! Warum tut man sich in Deutschland bei „Unrechtsverträgen“ so schwer?
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Wer geht da hin, macht Aktionen, demonstriert, schreibt Abgeordnete an, läd die Presse ein… ?

Öffentliche Anhörung zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE.

„Gleichstellung von cannabis- und alkoholkonsumierenden Führerscheininhaberinnen und Führerscheininhabern“ (BT-Drs. 19/17612)

Bild: Pflanzen wachsen in einem Gewächshaus.
„https://www.bundestag.de/resource/blob/451030/23aeaa0485a3e37bcf167e1a25adc481/Image16x9_big-data.png“

Zeit: Mittwoch, 24. Februar 2021, 11 Uhr bis 13 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 600

Die Linke will Autofahrer, die Alkohol getrunken haben, und solche, die Cannabis konsumiert haben, künftig gleichstellen. Ihr Antrag (19/17612) ist am Mittwoch, 24. Februar 2021, Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur. Die Sitzung unter Leitung von Cem Özdemir (Bündnis 90/Die Grünen) beginnt um 11 Uhr im Sitzungssaal E 600 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin und dauert etwa zweieinhalb Stunden.

Die Sitzung wird +++ live +++ im Internet auf http://www.bundestag.de/ übertragen.

Antrag der Linken

Wie bei Alkoholkonsum, sollen nach den Vorstellungen der Linken auch bei Cannabiskonsum nur noch Personen sanktioniert werden, die tatsächlich berauscht mit einem Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen und so die Verkehrssicherheit gefährden. Das Parlament solle die Bundesregierung daher auffordern, durch Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung sicherzustellen, dass ein Entzug der Fahrerlaubnis nicht allein aufgrund des festgestellten Konsums oder widerrechtlichen Besitzes von illegalen Drogen erfolgen kann, sondern erst bei einer diagnostizierten Abhängigkeitserkrankung, einer durch Drogenkonsum verursachten konkreten Gefährdung des Straßenverkehrs oder wenn wiederholt Verkehrsverstöße nach Paragraf 24a des Straßenverkehrsgesetzes (Promille-Grenze) begangen wurden.

Anlass des Antrags ist der Fraktion zufolge die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom April 2019, dass bei einem gelegentlichen Cannabis-Konsumierenden „die Fahrerlaubnisbehörde in der Regel nicht ohne weitere Aufklärung von fehlender Fahreignung ausgehen und ihm unmittelbar die Fahrerlaubnis entziehen“ darf (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. April 2019. Aktenzeichen: 3 C 13.17). (hau/08.02.2021)

Facebookseite Hanfinitiative: „https://www.facebook.com/Die-Hanfinitiative-1643480862600021/posts“

Wir, als DIE HANFINITIATIVE, wollen, dass wir und unsere Kinder und Enkel eine lebenswerte und gesunde Gegenwart und Zukunft erleben und erwarten dürfen.
Wir sind deshalb vielseitig aktiv und recherchieren auch Fakten und stellen diese zur Debatte.
Wir vertreten auch unsere eigenen Wertvorstellungen, Meinungen, Emotionen und Erkenntnisse.
Bitte prüfen Sie unsere Fakten und Schlußfolgerungen und ziehen Sie ihre eigenen Schlüsse, wenn Sie sich umfangreich informiert haben.
Wenn Sie auch zu dem Ergebnis gelangen, dass wir handeln müssen, werden Sie bitte aktiv.
Unterstützen Sie unsere Sache oder gründen Sie eigene Initiativen und Aktivitäten.
Tun Sie es für sich und für die Zukunft ihrer Kinder und Enkel.
Zeigen Sie Empathie.
Vielen lieben Dank.
@EUER Team von DIE HANFINITIATIVE 🙂 🙂 🙂

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PS lieber @dkong verzeih mir 🙂

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