Landgericht Frankfurt/Oder weist Befangenheitsantrag gegen den Jugendrichter aus Bernau als unbegründet zurück
Der Antrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder, Richter Andreas Müller künftig von Cannabis-Prozessen wegen Befangenheit auszuschließen, ist letzten Freitag gescheitert. Die vorsitzende Richterin sah es als unbegründet an, dass Müller wegen seines Engagements für eine Cannabis-Legalisierung nicht über die erforderliche Neutralität verfüge, wenn es um die Aburteilung von Cannabis-Straftätern geht.
Als Aufhänger für den Befangenheitsantrag dienten der Staatsanwaltschaft zwei Strafverfahren vor dem Amtsgericht Bernau, die Müller im September 2019 ausgesetzt hatte, um in einem Normenkontrollverfahren vom Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen, ob das Cannabis-Verbot überhaupt verfassungskonform ist. Der Gang nach Karlsruhe und Müllers öffentlichkeitswirksame Performance für eine Hanffreigabe brachte die Staatsanwaltschaft schließlich in Zugzwang, Müllers Neutralität in Zweifel zu ziehen.
Gegen die Entscheidung des Landgerichts, Müller vorerst keinen Maulkorb zu verpassen, kann die Staatsanwaltschaft noch Rechtsmittel einlegen.
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