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Rechtliche Hinweise zu CBD

Rechtliche Hinweise zu CBD in der Schweiz

Cannabisprodukte mit einem THC-Gehalt von weniger als 1 % unterliegen in der Schweiz grundsätzlich nicht dem Betäubungsmittelrecht. Für CBD-Produkte gelten zusätzlich die gesetzlichen Anforderungen der jeweiligen Produktkategorie. Bitte beachte deshalb die angegebene Zweckbestimmung sowie die Anwendungshinweise auf der Verpackung und in der Produktbeschreibung.

Die auf viweedy.shop angebotenen CBD-Produkte sind keine Arzneimittel und nicht zur Vorbeugung, Diagnose, Behandlung oder Heilung von Krankheiten bestimmt. Viweedy GmbH macht keine Heilversprechen und bietet keine medizinische Beratung an. Bei gesundheitlichen Fragen wende dich bitte an eine medizinische Fachperson.

Weitere Informationen findest du im Merkblatt zu CBD-Produkten von BAG, BLV und Swissmedic.

CBD und Strassenverkehr

Wir raten davon ab, nach dem Konsum von CBD-Produkten ein Fahrzeug zu führen. Die Fahrtüchtigkeit kann beeinträchtigt werden. Auch CBD-Produkte mit weniger als 1 % THC können dazu führen, dass THC im Blut nachgewiesen wird. Dies kann strafrechtliche Konsequenzen und den Entzug des Führerausweises zur Folge haben.

Weitere Informationen findest du beim TCS zum Thema Drogen am Steuer.